SONDENGEHEN
Da archäologische Funde nicht nachwachsende, irreversible Quellen der Geschichte sind und ihre historische Aussage nur in ihrem Fundkontext preisgeben, ist die Suche mit Metallsonden grundsätzlich problematisch. Es besteht die Gefahr, dass Metallgegenstände ohne professionelle Dokumentation ihrem Fundzusammenhang entrissen und auf ihren rein antiquarischen Wert reduziert werden. Zudem sind Metallfunde konservatorisch hoch sensibel und am besten im Erdreich geschützt. Sind sie erst einmal geborgen, ist ihre Erhaltung oftmals sehr schwierig und aufwändig. Daher ist die Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, genehmigungspflichtig (§ 12 NDSchG).
Unter dem Dach der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. haben sich die Archäologinnen und Archäologen in den Denkmalbehörden des Landes und der Kommunen auf ein landeseinheitliches Verfahren zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Sondengängern verständigt.
Das inzwischen bewährte System sieht für Personen, die mit Hilfe von Metallsonden nach archäologischen Funden suchen wollen, ein mehrstufiges System vor, das die Information, Sensibilisierung und Fortbildung der Interessierten zum Ziel hat. Die einzelnen Schritte sind auf der nachfolgenden Seite zu den Sondengängerkursen beschrieben.
Die Broschüre “Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen“ steht zum kostenlosen download zur Verfügung. (nld)
Sondengängerkurse
Erfahren Sie hier mehr über die Kurse für Sondengänger/*innen, die vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Hannover durchgeführt werden.
Unterlagen für den Sondengängerkurs
Ein Teil der Vorträge, die Sie während der Online-Schulung hören, kann auf der nachfolgenden Seite heruntergeladen werden.
Metal Detecting in Niedersachsen
Die Menge des archäologischen Fundmaterials und die Kenntnis archäologischer Fundstellen haben in den letzten zwei Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Dieser Zuwachs ist in erster Linie dem Engagement ehrenamtlich beauftragter Sondengänger zuzuschreiben.
Rechtliche Aspekte beim Einsatz des Metalldetektors
Arnd Hüneke hat in einem Artikel, der in der Zeitschrift Denkmalpflege in Niedersachsen erscheinen ist, über das Wohl und Wehe des Metalldetektors im Zusammenhang mit den §§ 12,13 und 14 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes einen Beitrag verfasst.
Erfassen – Bewahren – Sicherstellen
Seit 2017 ist das NLD für den Bereich des Kulturgutschutzes zuständig. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich Spannendes: die Ein- und Ausfuhrkontrolle über deutsches und ausländisches Kulturgut (neben dem Zoll) und eine Kontrolle des Kunsthandels (neben der Gewerbeaufsicht). Aber: Ist ein Objekt Kulturgut, und was ist es für ein Kulturgut? Wo kommt es her? Ist es vielleicht gestohlen, handelt es sich um NS-Raubkunst oder um raubgegrabene Objekte? Was heißt Provenienzforschung und Dekolonialisierung von Sammlungen? Wer kann Hinweise zur Bedeutung und zum Wert geben?
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