ERFASSEN – BEWAHREN – SICHERSTELLEN
Kulturschutz in Niedersachsen
Herbert Pötter und Arnd Hüneke: Erfassen – Bewahren – Sicherstellen. Kulturgutschutz in Niedersachsen Montagsvortrag des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege mit der Gesellschaft für Denkmalpflege in Niedersachsen e.V., dem Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen e.V. und dem Landesverein für Urgeschichte e.V. vom 18. Januar 2021.
Seit 2017 ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege für den Bereich des Kulturgutschutzes zuständig. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich Spannendes: die Ein- und Ausfuhrkontrolle über deutsches und ausländisches Kulturgut (neben dem Zoll) und eine Kontrolle des Kunsthandels (neben der Gewerbeaufsicht). Aber: Ist ein Objekt Kulturgut, und was ist es für ein Kulturgut? Wo kommt es her? Ist es vielleicht gestohlen, handelt es sich um NS-Raubkunst oder um raubgegrabene Objekte? Was heißt Provenienzforschung und Dekolonialisierung von Sammlungen? Wer kann Hinweise zur Bedeutung und zum Wert geben? Am 18. Januar diskutierten Herbert Pötter und Arnd Hüneke über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes und boten einen Einblick in die Arbeit und die Bedeutung des legalen und des illegalen Handels. (nld)
Direkter Link zum Vortrag https://youtu.be/cZt8C_iwwXQ