NEUZEIT (1800-1871)
3.1 Die Münzvereine von München (1837) und Dresden (1838)
Die Ziele des Deutschen Zollvereins waren ein einheitliches Münz-, Maß- und Gewichtssystem. Der wichtigste Grund für die durch den Süddeutschen Münzverein beschlossenen Änderungen im Münzwesen waren jedoch die Abwertungen ihrer Halb- und Viertelstücke in den Staaten des Kronentalerfußes. Der Süddeutsche Münzverein wurde am 25. August 1837 in München von Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt am Main gegründet. Bis 1839 traten ihm Sachsen-Meiningen, Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, Hessen-Homburg und Schwarzburg-Rudolstadt bei. Der Süddeutsche Münzverein bestand bis zur Einführung der Reichswährung im Jahr 1871.
Als Münzgewicht wurde das Gewicht der Kölnischen Mark der Berliner Münze mit 233,855 g festgelegt. Der Kronentalerfuß wurde auf den 24 ½ -Gulden-Fuß festgesetzt, 60/162 des Feingehalts eines Kronentalers wurde Kurantmünze. Diese Kurantmünzen wurden mit der Aufzahl 24 ½ ausgebracht. Teilstücke des Kronentalers sollten durch Gulden und Halbgulden zu 60 bzw. 30 Kreuzer ersetzt werden, von denen bis zum 1. Januar 1839 4 Millionen Stück geprägt werden sollten. Der Gulden, der zuvor nur als Recheneinheit diente, konnte so erstmals als effektives Stück genutzt werden. 6- und 3-Kreuzer-Stücke wurden als Scheidemünzen aus 33 prozentigem Silber im 27-Gulden-Fuß geprägt. Die Mitglieder des Süddeutschen Münzvereins verpflichteten sich in regelmäßigen Abständen die Münzen der anderen Vereinsmitglieder zu prüfen. Die Vertragsmünzen erhielten ein einheitliches Münzbild und waren in allen Vertragsstaaten gültig. Der Gulden zu 60 Kreuzern bildete seitdem die Grundlage der meisten in Bayern und Süddeutschland kursierenden Münzen.
Die Vereinheitlichung des Münzwesens Süddeutschlands durch den Süddeutschen Münzverein machte eine Neuordnung und weitere Vereinheitlichung des Münzwesens aller Staaten Deutschlands am 30. Juli 1838 in Dresden erst möglich. Im Dresdner Münzvertrag wurde die Süddeutsche Guldenwährung in ein festes Verhältnis zur Norddeutschen Talerwährung gesetzt. Künftig sollten 3 ½ Gulden 2 Talern entsprechen und die beteiligten Staaten beschlossen, dass nicht mehr Scheidemünzen als unbedingt notwendig geprägt werden durften. Stark abgenutzte Münzen mussten von den Vertragsstaaten eingezogen und zum vollen Kurswert ersetzt werden. Zudem mussten die Staaten des Dresdner Münzvereins ihre Münzen entweder nach dem 24 ½-Gulden-Fuß oder dem 14-Taler-Fuß prägen, auch wenn sie zuvor andere Münzfüße für ihre Münzen verwendeten. Die Staaten des Dresdner Münzvereins prägten einheitliche Vereinsmünzen die einen Silberfeingehalt von 900/1000 hatten und einen Durchmesser von 41 mm besaßen. Das Münzbild und die Aufschrift dieser Münzen waren ebenfalls vorgeschrieben. Die Vereinsmünzen waren zu groß und schwer für den alltäglichen Zahlungsverkehr, darum blieben das Ein-Taler-Stück im Norden und das Ein-Gulden-Stück im Süden weiterhin die wichtigsten Großsilbermünzen, wobei das Ein-Taler-Stück sich auch im Süden Deutschlands immer weiter verbreitete. Alle deutschen Staaten außer Hamburg, Lübeck, Bremen, Mecklenburg und Schleswig-Holstein schlossen sich dem Dresdner Münzverein an. Aber auch in den Staaten, die dem Vertrag nicht beitraten, verbreiteten sich die Vereinsmünzen, sodass sie vielerorts legalisiert und anerkannt wurden.
Obwohl es weiterhin zwei Rechensysteme im Gebiet des heutigen Deutschlands gab, ist die Harmonisierung des Währungssystems der Deutschen Staaten durch den Dresdner Münzvertrag wesentlich vorangekommen. Darüber hinaus kam es in der Folgezeit nie wieder zu einem übermäßigen Auftreten von Scheidemünzen.
Doppeltaler 1839
Königreich Bayern, Ludwig I. von Bayern, Doppeltaler 1839, München.
Vs.: LUDWID I. KOENIG VON BAYERN. Profil Ludwig I. von Bayern, Kopf nach rechts, unten Signatur C. VOIGT.
Rs.: VEREINSMÜNZE VII EINE F. MARK. Mitte 3 ½ GULDEN 2 THALER 1839, außen Eichenkranz.
AR, 41,0mm, 37,07g, 12h
AKS 73.
Staatliche Münzsammlung München Inv.- Nr. 6-07842.
König Ludwig I. von Bayern war ein großer Kenner und Förderer der Künste. Sein größter wirtschaftspolitischer Erfolg war die Gründung des Süddeutschen Zollvereins der später zum Deutschen Zollverein erweitert wurde und einen großen Wirtschaftsraum schaffte, der frei von Binnenzöllen war. Diese Münze veranschaulicht durch ihre zwei Nominalangaben, dass es durch den Dresdner Münzvertrag zwar zu einer Harmonisierung der deutschen Währungssysteme kam, die süddeutsche Gulden- und die norddeutsche Talerwährung jedoch weiter bestehen blieben.
6 Kreuzer 1840
Herzogtum Sachsen-Meiningen, Bernhard II. von Sachsen-Meiningen, 6 Kreuzer 1840, Saalfeld.
Vs.: HERZOGTHUM S. MEININGEN. Gekrönter und gekreuzter Wappenschild
Rs.: Mitte 6 KREUZER 1840, außen Eichenkranz.
AR, 20,0mm, 3,14g, 12h
AKS 195.
Universitätsbibliothek Leipzig Inv.- Nr. 1998/1262.
Doppeltaler 1837
Königreich Bayern, Ludwig I. von Bayern, Doppeltaler 1837, München.
Vs.: LUDWIG I KOENIG VON BAYERN. Profil Ludwig I. von Bayern, Kopf nach rechts, unten Signatur C. VOIGT
Rs.: MÜNZVEREINIGUNG SÜDDEUTSCHER STAATEN 1837. Moneta mit Füllhorn und Waage vor einem Balancier, außen sechs Wappenschilde.
Randgestaltung: DREY-EINHALB GULDEN + VII E. F. M..
AR, 37,8mm, 37,14g, 12h
AKS 98.
Staatliche Münzsammlung München Inv.- Nr. 6-07736.
Dieser Geschichtstaler ist Teil einer Serie von Gedenktalern, die an besondere Ereignisse und Personen des Königreich Bayern erinnern. Der vorliegende Doppeltaler erinnert an den Münchner Münzvertrag von 1837, der von den Staaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Nassau und Frankfurt begründet wurde, ihre Wappen sind auf der Rückseite der Münze geprägt. Moneta ist der Beiname der römischen Göttin Juno, sie wurde aber auch früh mit der griechischen Muse Mnemosyne gleichgesetzt. Seit Domitian wird Moneta als Personifikation des Münzwesens auf römischen Münzen, typischerweise mit einer Waage in der Hand dargestellt.
2 Taler 1854
Königreich Hannover. Georg V. von Hannover 2. Duke of Cumberland and Teviotdale, 2 Taler 1854, Hannover.
Vs.: GEORG V V. G. G. KOENIG V. HANNOVER. Profil Georg V. von Hannover, Kopf nach links, am Halsabschnitt Signatur Brehmer F., darunter B.
Rs.: VEREINSMÜNZE . 2 THALER 3 ½ GULDEN . VII EINE F. MARK . Gekrönter vierfeldiger Wappenschild mit Herzschild, rechts von einem gekrönten Löwen gehalten, links von einem Einhorn gehalten, um den Wappenschild die Devise NUMQUAM RETRORSUM, darunter Georgs- und Guelphenorden und Spruchband SUSCIPERE ET FINIRE.
Randgestaltung: NEC ASPERA TERRENT.
AR, 41,0mm, 37,115g, 12h
Welter 3184.
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover Inv.- Nr. 03:118:019.
Diese Münze wurde von dem bekannten Stempelschneider Heinrich Friedrich Bremer, der besonders für seine Porträts geschätzt wurde, gestaltet. Bremer wurde am 25. November 1815 in Hannover geboren. Er absolvierte zunächst eine Ausbildung bei dem Juwelier Lemeyer in Hannover, später studierte er in Paris bei den Medailleuren Dumont und Ramey. Bremer war von 1846 bis 1878 in der Münzstätte Hannover als Medailleur tätig, jedoch fertigte er auch zahlreiche Auftragsarbeiten für andere Münzstätte im spätklassizistischen Stil an. Bremer starb am 2. Februar 1889 in Hannover.
Literatur
- Baier, Helmut, Rainald Becker, Alois Schmid, Hrsg. 2017: Handbuch der bayerischen Geschichte Bd. IV,2: Das Neue Bayern: Von 1800 bis zur Gegenwart: Zweiter Teilband innere Entwickelung und Kulturelles Leben. München: C. H. Beck.
- N. Bauer, K. Regling, A. Suhle, R. Vasmer, J. Wilcke, Friedrich von Schröter, Hrsg. 1970: Wörterbuch der Münzkunde. Berlin: De Gruyter.
- Rittmann, Herbert, 1975: Deutsche Geldgeschichte 1484-1914. München.
- Sprenger, Bernd, 2002: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte. Deutschlands von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. akt. und erw. Auflage. Paderborn; München: Schöningh.
- von Albrecht, Michael, Ilse Becher, Konrad Ziegler, Hrsg. 1979: Der kleine Pauly: Lexikon der Antike in fünf Bänden: Band 3 lupiter- Nasidienus. München: Deutscher Taschenbuch-Verlag.
(Jan-Lukas Strohmeyer)
3.2 Der Wiener Münzvertrag (1857)
Der Wiener Münzvertrag von 1857 war die letzte bedeutende Münzregelung vor der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871. Anlass für die Neuverhandlung der Währungsverhältnisse war der 1853 abgeschlossene Handelsvertrag zwischen Preußen und Österreich, mit dem das Kaisertum Österreich Anschluss an den Deutschen Zollverein erlangte. Am 24. Januar 1857 beschlossen die deutschen Vereinsstaaten, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein den Wiener Münzvertrag. Dieser beinhaltete keine großen Änderungen zu der 1838 in Dresden verabschiedeten Münzordnung, jedoch ein paar kleinere. Dem Vertrag fern blieben Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Luxemburg.
Die Silberwährung wurde beibehalten. Österreich und einige deutschen Vereinsstaaten bevorzugten eine Goldwährung, da durch die Entdeckung neuer Goldvorkommen in Amerika und Australien Gold günstig zu bekommen war. Preußen setzte sich jedoch mit seiner Silberwährung durch und zeigte damit seine Dominanz in der Spätphase des Deutschen Bundes. Der preußische Taler hatte sich seit 1838 stark ausgeweitet und wurde daher neben dem Doppeltaler zur Vereinsmünze erklärt. Der Ein-Vereinstaler und der Zwei-Vereinstaler (Doppeltaler) galten ab 1857 in allen Zollvereinsstaaten als Zahlungsmittel.
Statt die Kölnische Mark (238,855 g) als Münzgewicht zu übernehmen, entschied man sich für das Zollpfund (500 g) als Münzgewicht. Die Grundlage des Zollpfunds war ein erster Schritt in Richtung eines Dezimalsystems. Ein Pfund entsprach 30 Talern der preußischen, 45 Gulden der österreichischen und 52 ½ Gulden der süddeutschen Währung. Damit verringerte sich der Silbergehalt pro Münze um 0,22 %. Dieser Unterschied zu den Talern in 14-Fuß-Prägung nach dem Dresdener Münzvertrag war in der Praxis kaum merkbar und wurde daher vernachlässigt. Der neue Münzvertrag von 1857 erklärte die alten Taler den neuen Talern der 30-Fuß-Prägung gegenüber als gleichwertig. Der neue Vereinstaler führte die alte Talerwährung somit nur in neuer Form fort. Ab 1857 durften jedoch nur noch Taler gemäß den neuen Bestimmungen geprägt werden.
Neben der preußischen Talerwährung waren zwei weitere Währungssysteme weit verbreitet: Die süddeutsche Gulden- und österreichische Gulden-Währung. Der Ein-Vereinstaler entsprach somit 1 ¾ Gulden der süddeutschen und 1 ½ Gulden der österreichischen Währung. Das Verhältnis der Währungen zueinander sah entsprechend so aus:
2 Vereinstaler = 3 ½ süddeutsche Gulden = 3 österreichische Gulden
Die einzelnen Staaten waren berechtigt, eigene Scheidemünzen aus Silber oder Kupfer für den kleinen Zahlungsverkehr zu prägen. Ein genauer Münzfuß wurde nicht vorgegeben, jedoch enthielt der Wiener Münzvertrag einen Mindestmünzfuß. Geregelt wurde weiterhin, dass jeder Staat nur so viele Scheidemünzen wie unbedingt nötig zu prägen berechtigt war. Die Zahlung mit Scheidemünzen musste nicht angenommen werden, wenn ebenso gut mit einer vollwertigen Münze gezahlt werden konnte. Somit blieben die Scheidemünzensysteme der drei Währungen unterschiedlich. In Preußen unterteilte man den Vereinstaler in Silbergroschen und Pfennige, in Süddeutschland in Kreuzer und Pfennige und in Österreich in sogenannte Neukreuzer und Pfennige.
Die Prägung der bisher üblichen Goldmünzen wurde aufgrund der strengen Verpflichtung zur Silberwährung untersagt. Einzige Ausnahme blieben die sogenannten (Vereins-)Kronen und Halbkronen. Man erhoffte sich so den Groß- und Fernhandel mit dem Ausland zu erleichtern. Die 10 g bzw. 5 g schweren Münzen hatten dabei kein festes Wertverhältnis. Für eine Dauer von max. 6 Monaten konnte ein Kassenkurs festgelegt werden und die Krone oder Halbkrone anstatt einer Silbermünze als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die Krone war aber aufgrund der restriktiven Bestimmungen unbeliebt und erlangte keine nennenswerte Bedeutung.
Der Wiener Münzvertrag von 1857 trug insgesamt zur Vereinheitlichung des Münzwesens bei. Der Vereinstaler, der norddeutsche, ursprünglich preußische Taler, breitete sich über ganz Deutschland und große Teile Mitteleuropas aus. In Süddeutschland wurde der Vereinstaler (~ 92%) in den Jahren 1857–1871 sogar häufiger als der Gulden (~ 8%) geprägt. Er galt sogar in deutschen Staaten außerhalb des Vertragsgebietes: Hamburg, Lübeck und Mecklenburg. Trotz dessen blieben die verschiedenen Währungssysteme, insgesamt sechs mit regional unterschiedlichen Kleinmünzen, weiter bestehen.
Der Wiener Münzvertrag ist online verfügbar: Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jg. 1857, XXIII:Stück, Nr. 101, S. 373–384. online: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18570004&seite=00000373. Zugriff: 09.07.2020.
Vereinstaler 1869
Herzogtum Sachsen-Altenburg. Ernst I. Vereinstaler 1869, Dresden.
Vs.: ERNST HERZOG VON SACHSEN ALTENBURG. Kopf des Herzogs nach rechts, darunter Münzzeichen B.
Rs.: EIN VEREINSTHALER XXX EIN PFUND FEIN. Gekröntes und drapiertes Wappen, darunter die Jahreszahl 1869.
AR, 33,0mm, 18,53g, 12h
AKS 61.
Universitätsbibliothek Leipzig. Inv.-Nr. 1998/1384.
Mit dem Münzvertrag von 1857 einigten sich die Zollvereinsstaaten – das Herzogtum Sachsen-Altenburg war 1833/4 dem Deutschen Zollverein beigetreten – mit den Nachbarländern Österreich und Liechtenstein auf die Einführung des sogenannten Vereinstalers. Aus 500 g Silber wurden 30 Talerstücke, die Vereinstaler (siehe Exemplar) geprägt. In der Münzstätte Dresden wurden 1841–1869 für das Herzogtum Sachsen-Altenburg Taler mit den Münzzeichen G, F und B geprägt. Das abgebildete Wappen ist das Wappen der Wettiner als Herzöge von Sachsen. Ernst I. machte damit seine Herkunft aus dieser alten Dynastie erkenntlich, er gehörte der ernestinischen Linie dieses Geschlechts an.
Vereinstaler 1857
Königreich Bayern. Maximilian II. Vereinstaler 1857, München.
Vs.: MAXIMILIAN II – KOENIG VON BAYERN. Kopf Maximilians II. nach rechts, darunter C. Voigt.
Rs.: EIN VEREINSTHALER XXX EIN PFUND FEIN. Von zwei Löwen gehaltener und gekrönter Wappenschild, darunter die Jahreszahl 1857.
Rand: GOTT SEGNE BAYERN.
AR, 32,8mm, 18,52g, 12h
AKS 149.
Staatliche Münzsammlung. Staatliche Münzsammlung München. Inv.-Nr. 6-08119.
Die vorliegende Münze ist ein Vereinstaler. Mit dem Wiener Münzvertrag von 1857 wurde dieser als Ein-Taler-Stück aus Silber gemeinsam mit dem neuen 30-Taler-Fuß eingeführt. Maximilian II. (1848–1864 König v. Bayern) entstammte dem Geschlecht der Wittelsbacher und ging besonders als liberaler Politiker und Förderer der Kunst und Wissenschaft in die Geschichte ein. Das eingeprägte C. Voigt auf der Vorderseite steht für Carl Friedrich Voigt, Graveur und Medailleur der Münzprägestätte in München.
Vereinstaler 1860
Großherzogtum Oldenburg. Peter II. Vereinstaler 1860, Hannover.
Vs.: NICOLAUS FRIEDR. PETER Gr. H. V. OLDENBURG. Kopf Peters II. nach links, am Hals die Inschrift BREHMER. F, darunter das Münzzeichen B.
Rs.: EIN VEREINSTHALER XXX EIN PFUND FEIN. Gekröntes Wappen mit einem Lorbeerzweig links und einem Eichenzweig rechts, darunter die Jahreszahl 1860.
Rand: EIN GOTT ~✻~ EIN RECHT ~✻~ EINE WAHRHEIT ~✻~.
AR, 33,0mm, 18,46g, 12h
Kavelage/Trippler vgl. 55.
Schloß Jever. Inv.-Nr. 16092.
Die vorliegende Münze ist ein Vereinstaler in Silber, nach dem Wiener Münzvertrag 1857 im 30-Taler-Fuß. Peter von Oldenburg (Großherzog Peter II. 1853-1900) führte die an Preußen orientierte Politik seines Vaters fort. Das abgebildete Wappen ist das Wappen von Oldenburg (v.l.n.r.: Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen, Kniphausen) mit fünffeldigem Herzwappen (v.l.n.r.: Oldenburg, Delmenhorst, Lübeck, Jever, Birkenfeld). Die Gravur BREHMER. F steht für den Medailleur und Stempelschneider Heinrich Friedrich Brehmer.
Vereinsmünze (Krone) 1857
Königreich Hannover. Georg V. Vereinsmünze (Krone) 1857, Hannover.
Vs.: GEORG V v. G. G. KOENIG v. HANNOVER. Kopf Georgs V. nach links, am Hals BREHMER, darunter Münzzeichen B.
Rs.: oben: ~✻~ VEREINSMÜNZE ~✻~ unten: 50 EIN PFUND FEIN. Dreizeilige Inschrift zwischen zwei gebundenen Eichenzweigen: 1 / KRONE / 1857.
Rand: NEC ASPERA TERRENT.
AV, 24,0mm, 11,095g, 12h
AKS 140; Welter 3182.
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover. Inv.-Nr. 03:118:041.
Bei der vorliegenden Münze handelt es sich um ein Ein-Kronen-Stück. Obwohl mit dem Münzvertrag von 1857 eine ausschließliche Silberwährung beschlossen wurde, sollte mit den zwei Goldmünzen, der Krone und Halbkrone der Handel mit dem Ausland erleichtert werden. Georg V. (König v. Hannover 1851–1878) war der letzte König von Hannover und verstarb im Exil. Er weigerte sich bis zu seinem Tod die Annexion des Königreich Hannovers durch das Königreich Preußen anzuerkennen.
Literatur
- Cunz, Reiner, 1996: Vom Taler zur Mark. Einführung in die Münz- und Geldgeschichte Nordwestdeutschlands von 1500 bis 1900, 4. akt. Auflage. Hannover: Niedersächsisches Münzkabinett der Deutschen Bank.
- Klüßendorf, Niklot, 2015: Numismatik und Geldgeschichte. Basiswissen für Mittelalter und Neuzeit. Peine: Hahn.
- Sprenger, Bernd, 2002: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. akt. und erw. Auflage. Paderborn; München: Schöningh.
- Trapp, Wolfgang, Fried, Torsten, 2014. Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland. Mit 59 Tabellen und 31 Abbildungen, 3. Auflage. Stuttgart: Reclam.
(Amélie Rosenberger)
3.3 Die Einführung der Reichswährung (1871)
Mit Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 war es nötig, eine einheitliche Geldverfassung für den neuen Staat einzuführen. Vorangegangene Münzregelungen waren bisher nur im Rahmen des Deutschen Zollvereins gefällt worden. Es galt nun die Gebiete außerhalb der Zollvereinsstaaten währungspolitisch zu integrieren und die verschiedenen Münzsysteme unter einen Hut zu bringen. 1871 existierten noch folgende Währungen parallel:
- die Krone und Halbkrone nach dem Wiener Münzvertrag von 1857
- die (Vereins-)Taler mit 30-Fuß-Prägung in Norddeutschland, je nach Region unterteilt in Silbergroschen und Pfennig (10 oder 12) oder Schilling und Pfennig
- die Goldtaler in Bremen, unterteilt in Grote und Schwaren
- die hamburg-lübische Kurantmark, unterteilt in Schilling und Pfennig
- der süddeutsche Gulden, unterteilt in Kronen und Pfennig
- und die französische Währung Franc in Elsass-Lothringen
Mit dem „Gesetz betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“ vom 04. Dezember 1871 wurde als neue Grundeinheit die Mark (M) eingeführt. Damit gab es erstmals eine Einheit von Währung und Geldzeichen im gesamten deutschen Gebiet, „Münze“ und „Währung“ wurden deckungsgleich. Der Name lehnte sich dabei an die hamburg-lübische Kurantmark an und galt als Respektbezeugung gegenüber den Hansestädten. In nicht-amtlichen Kontexten etablierte sich die Bezeichnung „Reichsmark“. Um eine Verwechslung mit der deutschen Währung 1924–1948 zu vermeiden, sollte heute lieber darauf verzichtet werden.
Dem internationalen Trend folgend, wurde als Währungsmetall der neuen Mark Gold festgelegt. Vorher war bis auf den Taler in Bremen eine Silberwährung in Taler oder Gulden üblich gewesen. Seit der Entdeckung von großen Goldvorkommen in Amerika und Australien war der Preis für Gold gegenüber dem für Silber stark gesunken. Zudem hatten Frankreich (seit 1870) und England (seit dem 18. Jahrhundert), an denen sich das Deutsche Reich in wirtschaftlichen Belangen orientierte, ebenfalls auf Goldwährungen umgestellt.
Unterteilt wurde die Mark nach der Dezimalzählung in 100 Pfennige (Pfg). Der Pfennig als Kleinstwert entsprach dabei quasi schon gesamtdeutscher Tradition. Sowohl die Entscheidung für ein Dezimalsystem als auch die Entscheidung für das Währungsmetall waren nicht erst 1871 gefällt, sondern bereits 1861 am Deutschen Handelstag in Heidelberg diskutiert worden.
Das 10-Mark-Stück wurde zur „Reichsgoldmünze“ ernannt, dicht gefolgt von dem später häufiger verwendeten 20-Mark-Stück. Ab 1875 wurde das 10-Mark-Stück auch als „Krone“ bezeichnet. Das 1877/1878 eingeführte 5-Mark-Stück erwies sich als unpraktisch und wurde mit der Jahrhundertwende wieder abgeschafft. Hauptkleinmünze wurde das 10-Pfennig-Stück, das den volkstümlichen Namen „Groschen“ bekam.
Mit dem Münzgesetz von 1871 wurde das Währungswesen zur Aufgabe des Reiches. Folglich lag auch das Prägerecht bei diesem und nicht mehr bei den einzelnen Territorien. Da der Staat aber nicht über eigene Münzstätten verfügte, wurden die neuen Reichsmünzen in den Münzstätten der Länder geprägt, die sich dazu bereiterklärten. Nach der dynastischen Reihenfolge ihrer Träger bekamen die Münzstätten Buchstaben zugewiesen, die auf die Reichsmünzen geprägt wurden. Fünf (*) davon finden sich auch heute noch auf den Euro-Münzen:
A* = Berlin, B = Hannover, C = Frankfurt, D* = München, E = Dresden, F* = Stuttgart, G* = Karlsruhe, H = Darmstadt, J* = Hamburg.
Die 2 bis 20-Mark-Stücke waren auf der einen Seite mit dem Reichsadler, der Umschrift „Deutsches Reich“, der Jahreszahl und der Wertbezeichnung versehen. Auf der Rückseite durften die Bundesstaaten das Portrait ihres Landesherrn oder, im Falle der der Freien Städte, ein Wappen einprägen. Die Prägung einer Reichs- und einer Landesseite endete 1917 mit dem 3-Mark-Stück. Die Reichsmünzen der kleineren Staaten traten kaum in Erscheinung. Viele wurden aus „dynastischer Anhänglichkeit“ (Klüßendorf 2012, S. 151) gehortet. Im Geldverkehr präsenter waren die Münzen der vier Königreiche, angeführt von den preußischen Münzen mit Portrait des Kaisers, sowie Badens und Hamburgs. Die Münzen bis 1 Mark waren einheitlich gestaltet. Auf der einen Seite fand sich ebenso der Reichsadler, auf der anderen der Wert, teilweise im Kranz, mit derselben Umschrift wie die größeren Münzen.
Das zweite Münzgesetz vom 09. Juli 1873 enthielt die Vorschriften für die noch im Umlauf befindenden Münzen und zur Einführung der Scheidemünzen (alle Münzen unter 5 Mark). Als Material für die Scheidemünzen wurden Kupfer, Nickel und Silber verwendet.
Die vor 1871 üblichen Vereinstaler und die noch älteren 14-Fuß-Taler blieben trotz der Reichswährung zunächst unbeschränkt gültig. Dies lag unter anderem auch daran, dass die Mark erst zum 01. Januar 1876 eingeführt wurde. Neuprägungen von Silber- oder anderen Talern wurde untersagt. Bis 1876 sollten die Landesmünzen möglichst eingezogen und bis 1878 durch die neugeprägten Reichsmünzen ersetzt werden. Die Vereins- und älteren Taler wurden allerdings erst zum 30. September 1907 außer Kurs gesetzt. Für den Übergang zur Goldwährung gab es praktisch, wenn auch befristet, eine Doppelwährung im deutschen Reich.
10 Mark 1874
Großherzogtum Oldenburg. Peter II. 10 Mark, 1874, Hannover.
Vs.: NICOLAUS FRIEDR. PETER GR. H. V. OLDENBURG. Kopf Großherzogs Peter II. nach links, darunter Münzzeichen B.
Rs.: oben: DEUTSCHES REICH 1874 unten: ★ 10 MARK ★. Reichsadler mit Adlerschild vor der Brust, Krone über dem Adler.
Rand: Sterne und Ranken.
AV, 19,5mm, 3,93g, 12h.
Kalvelage/Trippler 457.
Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg. Inv.-Nr. LMO 21.671.
Mit der Einführung einer einheitlichen Reichswährung 1871 folgte das Deutsche Reich dem internationalen Trend einer Goldwährung. Neue Einheit wurde die Mark, das 10-Mark-Stück die „Reichsgoldmünze“. Die Rückseite war einheitlich festgelegt worden, auf der Vorderseite durfte der Landesherr oder das Stadtwappen abgebildet werden. Hier zu sehen ist Peter II., letzter amtierender Großherzog von Oldenburg. Da nur eine überschaubare Anzahl an Münzstätten das Prägerecht bekamen, wurde diese Münze außerhalb des Großherzogtums in Hannover (B) geprägt.
5 Mark 1877
Königreich Bayern. Ludwig II. 5 Mark, 1877, München.
Vs.: LUDWIG II – KOENIG V. BAYERN. Kopf Ludwigs II. nach rechts, darunter Münzzeichen D.
Rs.: oben: DEUTSCHES REICH 1877 unten: ★ 5 MARK ★. Reichsadler mit Wappen auf der Brust und Krone über Haupt.
AV, 17,1mm, 1,99g, 12h
AKS 193.
Staatliche Münzsammlung München. Inv.-Nr. 6-08418.
Das 5-Mark-Stück war die kleinste Münze der 1871 eingeführten Reichswährung. Da sie sich aufgrund der Größe als unpraktisch herausstellte, wurden sie nach zwei Jahren wieder eingezogen. Während die Rückseite wie bei allen Markstücken einheitlich gestaltet ist, ist auf der Vorderseite der Landesherr Ludwig II., König von Bayern zu sehen. Das Portrait wurde von Johann Adam Ries gestaltet. Bekannt ist Ludwig II. vor allem für seine vielen Schlösser (Neuschwanstein, Herrenchiemsee etc.) und wird daher auch „Märchenkönig“ genannt.
2 Mark 1876
Königreich Bayern. Ludwig II. 2 Mark, 1876, München.
Vs.: LUDWIG II – KOENIG V. BAYERN. Kopf Ludwigs II. nach rechts, darunter Münzzeichen D.
Rs.: oben: DEUTSCHES – REICH 1876 unten: ★ 2 MARK ★. Reichsadler mit Wappenschild vor der Brust und Krone über dem Kopf.
AR, 28,2mm, 11,10g, 12h.
AKS 195.
Staatliche Münzsammlung München. Inv.-Nr. 6-08422.
Das Zwei-Mark-Stück der neuen Reichswährung war die kleinste Münze, die länderspezifisch gestaltet werden konnte. Auf der Vorderseite findet sich dementsprechend das Portrait von Ludwig II., König von Bayern. Die Rückseite war einheitlich mit Reichsadler und Schriftzug gestaltet. Das Münzzeichen D weist auf die Münzstätte in München hin und lässt sich auch heute noch auf einigen Euro-Münzen wiederfinden.
5 Pfennig 1874
Königreich Bayern. Ludwig II. 5 Pfennig, 1874 München.
Vs.: Reichsadler mit Wappenschild vor der Brust und Krone oberhalb, darunter zweifach der Prägebuchstabe D.
Rs.: oben: DEUTSCHES REICH 1874 unten: 5 PFENNIG, Wertzahl fünf.
Cu-Ni, 18,1mm, 2,42g, 12h
AKS 15.
Staatliche Münzsammlung München. Inv.-Nr. 6-08448.
Die, mit der Reichsgründung 1871 eingeführten, Währungseinheit Mark teilte sich in die kleinere Einheit Pfennig (1, 2, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennige) auf. Bei diesen Kleinmünzen handelte es sich um Scheidemünzen, ihr Metallwert war also kleiner als ihr gesetzlich festgelegter Wert. Das 5-Pfennig-Stück, im Berliner Raum auch „Sechser“ genannt, wurde aus einer Bronze-Nickel-Legierung hergestellt. Im Gegensatz zu den Markstücken waren alle Kleinmünzen einheitlich gestaltet. Als bayrische Prägung ist die vorliegende Münze ausschließlich anhand des Prägebuchstabens D (= Münzstätte München) zu identifizieren.
2 Mark 1901
Königreich Preußen. Wilhelm II. 2 Mark 1901, Berlin. Gedenkmünze
Vs.: + FRIEDRICH • I • 1701 • – WILHELM • II • 1901 • Die Brustbilder Friedrichs I. und Wilhelms II. von Preußen nebeneinander nach links
Rs.: oben: DEUTSCHES – REICH 1901 unten: ★ 2 MARK ★. Reichsadler mit Wappenschild vor der Brust und Krone über dem Kopf.
AR, 28,0mm, 11,11g, 12h
AKS 136.
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover. Inv.-Nr. 04:122:035.
Neben den offiziellen Kursmünzen wurden gelegentlich auch Gedenkmünzen im Wert von 5, 3 und 2 Mark mit verändertem Vorderseitenmünzbild ausgegeben. Das vorliegende Stück entstand anlässlich des 200-jährigen Bestehens des Königsreichs Preußen. Es wurde auch ein 5-Mark-Stück mit gleichem Münzbild geprägt.
Literatur
- Grasser, Walter, 1971: Deutsche Münzgesetze. 1871-1971. München: Battenberg.
- Klüßendorf, Niklot, 2015: Numismatik und Geldgeschichte. Basiswissen für Mittelalter und Neuzeit. Peine: Hahn.
- Klüßendorf, Niklot, 2012: Kleine Münz- und Geldgeschichte von Hessen in Mittelalter und Neuzeit. Marburg: Historische Kommission für Hessen.
- Otto, Frank, 2002: Die Entstehung eines nationalen Geldes. Integrationsprozesse der deutschen Währungen im 19. Jahrhundert. Berlin: Duncker & Humblot.
- Trapp, Wolfgang, Fried, Torsten, 2014. Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland. Mit 59 Tabellen und 31 Abbildungen, 3. Auflage. Stuttgart: Reclam.
(Amélie Rosenberger)
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